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kümmere Dich gut
um Dein Tattoo

ganz wichtig

Achte immer auf saubere & frisch gewaschene Hände

Pflaster

Das Pflaster nach 3–4 Tagen entfernen, außer es hat sich Flüssigkeit darunter gesammelt, dann solltest du es früher runtergeben. 

 

Nach dem Entfernen: mind. 3x täglich waschen (mit Wasser und PH-neutraler Seife), mit einer Küchenrolle (Innenseite) trocken tupfen, evtl. Octanisept und anschließend hauchdünn mit Pflegecreme einschmieren.

Frischhaltefolie

Grundsätzlich heilt das Tattoo am besten und am schnellsten an der Luft ab. Dies ist im Alltag nicht immer gefahrlos möglich und dementsprechend wird in folgenden Fällen empfohlen, nur die ersten 3 Tage – unter Einhaltung der empfohlenen Vorgehensweisen – zu folieren. 

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Die Frischhaltefolie nach ca. 3 Stunden entfernen. Mit lauwarmen Wasser und PH–neutraler Seife vorsichtig abwaschen.

Mit einem sauberen Einwegtuch (z. B. Küchenrolle) abtupfen, nicht reiben.

Etwas desinfizierende Heilsalbe dünn auftragen. Optional neu folieren.

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1. und 2. Tag:

Die ersten zwei Tage alle 4 Stunden Vorgang wie oben beschrieben wiederholen.

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3. bis 14. Tag:

Dreimal täglich wie oben beschrieben Tattoo säubern und dünn einschmieren;

jedoch nicht mehr folieren.

good to know

Wichtig in den ersten Wochen

Kein Baden und keine Sauna für 3 Wochen. Solarium und Sonne erst nach 4 Wochen mit Sonnenschutz. Feuchtigkeit und Sonne sind ein Nährboden für Keime und das wollen wir vermeiden.

Hautspannung

Zu Beginnt spannt die Haut und kann angeschwollen sein. Du kannst dem entgegenwirken, wenn du dich eincremst. Dabei solltest du darauf achten, nur eine hauchdünne Schicht der Pflegecreme aufzutragen. Es gilt; weniger ist mehr. Lieber dünn und mehrmals am Tag eincremen, als zu dick.

Jucken

Nachdem die Schwellung abgeklungen ist, beginnt es zu jucken. Ein Zeichen dafür, dass es anfängt abzuheilen und die Krustenbildung beginnt – hier heißt es: Nicht kratzen! Ansonst kann es passieren, dass Farbe mit der Kruste aus der Haut geht.

Gewerbeberechtigung im Bereich Kosmetik, eingeschränkt auf Tätowieren. 

Zuständige Behörde BH Steyr-Land, eingegliedert in die Innung für Kosmetik, Fußpflege und Masseure Österreich.

©2023 Katharina Mayrhofer (Kupfer)

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